Garantiebedingungen

1. ALLGEMEINE GARANTIEVORAUSSETZUNGEN


1.1

Voraussetzung für die Garantie ist der fachgerechte Aufbau gemäß den Montageanleitungen des Syntace-Fachhändlers oder Endkunden.

1.2

Um die Bearbeitung Ihrer Reklamation reibungslos zu gestalten, ist es notwendig, dass das Serviceheft, das Registrierungsformular und das Übergabeprotokoll vorliegen.

1.3

Für eine lange Lebensdauer und Haltbarkeit des Produkts darf es nur gemäß seinem Einsatzzweck benutzt werden. Die zulässigen Gewichtsangaben, die im Serviceheft angegeben sind, sind zu beachten. Weiters müssen die Montagevorschriften des Herstellers (vor allem Drehmomente bei Schrauben) eingehalten werden. 1.4 Die Zusatzbedienungsanleitung des jeweiligen Produktes, die Systemanleitung des Antriebsherstellers, die allgemeinen Fahrrad - Bedienungsanleitung und in den ggf. beigelegten weiteren Anleitungen aufgelisteten Prüfungen und Arbeiten bzw. den unter Umständen nötigen Austausch sicherheitsrelevanter Bauteile wie Lenker, Bremsen usw. sind zu beachten. Es ist zu beachten, dass das Zubehör die Eigenschaften des Produkts stark beeinflussen kann.
2. HINWEISE ZUM VERSCHLEISS


2.1

Einige Bauteile des Produkts verschleißen funktionsbedingt. Wie stark bzw. schnell das geschieht, ist von der Pflege, der Wartung und der Art der Nutzung des Produkts (Fahrleistung, Regenfahrten, Schmutz, Salz usw.) abhängig. Produkte, die häufig oder immer im Freien stehen, können durch Witterungseinflüsse ebenfalls schneller verschleißen.

2.2

Regelmäßige Pflege und Wartung erhöhen die Lebensdauer. Dennoch müssen die unten aufgelisteten Teile ausgetauscht werden, wenn sie ihre Verschleißgrenze erreicht haben.

Dazu gehören:

Akku
Sattelstütze
Kabel / Steckverbindungen
Kettenrader
Leuchtmittel
Reifen
Ritzel
Sattelbezug
Schaltungszüge
Schaltzughüllen
Schaltwerksrollen
Antriebskette
Bremsbeläge
Bremsflüssigkeit (DOT)
Bremsscheiben
Bremszüge
Bremsleitungen
Dichtungen von Federelementen
Griffgummi
Kugellager / Gleitlager
Schmierstoffe

2.3

Die Syntace-Fachhändler sind über die zusätzlichen Garantiebedingungen des Herstellers des Produkts informiert und können bei Bedarf diese in schriftlicher Form aushändigen.
3. BEDINGUNGEN DER ERWEITERTEN GARANTIE DER SYNTACE GMBH AUF PRODUKTE DER MARKEN SYNTACE UND LITEVILLE


3.1

Die Syntace GmbH gewährleistet durch einen autorisierten Syntace-Fachhändler für komplett fahrfertig montierte Produkte der Marken SYNTACE und LITEVILLE sowie auf Garantie auf Material- und Verarbeitungsfehler nach Maßgabe dieser Garantierichtlinien.

3.2

Diese erweiterte Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und gilt weltweit. Die vertraglichen oder gesetzlichen Rechte nach dem Produkthaftungsgesetz oder gegenüber dem jeweiligen Verkäufer aus Haftung wegen eines Sachmangels (auch Gewährleistung genannt) werden von diesen Garantierichtlinien nicht berührt.
4. WIE AKTIVIERE ICH DIE ERWEITERTE GARANTIE?


4.1

Um die erweiterte Garantie zu erhalten, muss das Produkt innerhalb eines Monats nach dem Kauf registriert werden. Unter https://www.liteville.com/service/bike-registration

4.2

Wird das Produkt vom Erstkäufer an eine andere Person verkauft kann die Garantie, bei erneuter Registrierung auf der Liteville-Homepage unter https://www.liteville.com/ service/bike-registration innerhalb von 24 Monaten nach dem Erstkauf erweitert werden.

4.3

Die hinterlegten Daten werden nur für Informationen, die die Betriebssicherheit des Produktes betreffen, verwendet. Dies gilt für z.B. für Sicherheitshinweise, ggf. notwendige Rückrufaktionen etc. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
5. WIE LANGE LÄUFT DIE GARANTIE?


Für die Produkte der Marken SYNTACE und LITEVILLE werden folgende Zeiträume, ab Datum des Verkaufs (Übergabeprotokoll) an den Erstkäufer (jeweils inklusive der gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren) gewährt:

• 5 Jahre bei Rahmenbruch für alle Aluminiumrahmen
• 5 Jahre bei Rahmenbruch für alle Carbonrahmen
• Liteville-Rahmen: 10 Jahre: Die Reparatur oder ein nötiger Austausch des Rahmens oder Rahmenteils erfolgt innerhalb der ersten 5 Garantiejahre kostenlos, danach bis zum 10. Jahr für einen Nutzungspauschalbetrag von 50 % des jeweils aktuell empfohlenen. unverbindlichen Verkaufspreises. Auf die verbauten Anbauteile von Fremdherstellern, wie z.B. Dämpfer gilt die Werksgarantie des jeweiligen Herstellers.

Der Begriff „Rahmen" bezieht sich auf alle Liteville-Fahrradrahmen sowie auf eigene Starrgabeln der Marke. Im Sinne dieser freiwilligen Herstellergarantie bezeichnet „Rahmen" die Schwinge, die Verbindungsstange und das vordere Dreieck der doppelt gefederten Rahmen, wobei von dieser Definition und dieser Herstellergarantie alle anderen Teile, die am Rahmen befestigt werden können - die als „Ersatzteile" betrachtet werden - sowie die Federgabeln, ausgenommen sind.

• Syntace-Laufräder: 10 Jahre: Die Reparatur oder ein nötiger Austausch des Laufrades oder Laufradteils erfolgt innerhalb der ersten 3 Garantiejahre kostenlos, danach bis zum 10. Jahr für einen Nutzungspauschalbetrag von 50% des jeweils aktuell empfohlenen. unverbindlichen Verkaufspreises.
6. WELCHE VORAUSSETZUNGEN MÜSSEN VORLIEGEN, DAMIT GARANTIE GEWÄHRT WIRD?


6.1

Die freiwillige Herstellergarantie der Syntace GmbH gilt nur unter folgenden Voraussetzungen:

6.1.1.
Nutzung des Produkts gemäß vorgesehenem Einsatzzweck bzw. Kategorie

6.1.2.
Ausschließliche Verwendung von Original-Ersatz- bzw. Zubehörteilen.

6.2

Die freiwillige Herstellergarantie der Syntace GmbH gilt bei Vorlage der nachfolgend genannten Dokumente:

6.2.1.
Kunden - Kaufbeleg

6.2.2.
Übergabeprotokoll, das nach Kenntnisnahme und Unterschrift des Endverbrauchers in Kopie beim autorisierten Syntace-Fachhändler oder der Syntace GmbH verbleibt.

6.2.3.
Serviceheft, aus dem Kaufdatum, genaue Adresse des Syntace-Fachhändlers, Modellbezeichnung und Rahmennummer hervorgehen.

6.3

Für reparierte oder ausgetauschte Produkte wird - soweit gesetzlich zulässig - für den verbleibenden Garantiezeitraum und gemäß der ursprünglichen Garantiebestimmungen eine Garantie gewährleistet, d. h. die Garantiezeit beginnt nicht wieder von vorne.

6.4

Funktionsteile, wie Dämpfer, Federgabeln und weitere Komponenten anderer Marken werden über den nationalen Vertrieb der Teile- bzw. Komponenten-Hersteller abgewickelt. In allen Fällen muss die Kontaktaufnahme zu einem autorisierten Fachhändler erfolgen.

6.5

Es wird empfohlen, ausschließlich autorisierte Syntace-Fachhändler mit der Durchführung von Wartung, Service und Reparaturen zu beauftragen. Bei nicht fachgerechten oder fehlerhaft durchgeführten Wartungs-, Service- oder Reparaturarbeiten erlischt die Garantie der Syntace-GmbH und typischerweise die der Komponenten-Hersteller.
7. WAS LEISTET DIE SYNTACE GMBH IM GARANTIEFALL?


7.1

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, ersetzt oder repariert die Syntace GmbH das fehlerhafte Produkt entweder mit einem Produkt ähnlicher Art und Güte oder erstattet den Kaufpreis zurück. Welche dieser Maßnahmen eingeleitet werden, liegt einzig im Ermessen der Syntace GmbH.

7.2

Im Garantiefall behält sich die Syntace GmbH vor, das jeweils aktuelle Nachfolgemodell, in der verfügbaren Farbe / Farbkombination zu liefern. Bei Nichtverfügbarkeit wird das jeweils höherwertigere Modell geliefert.

7.3

Arbeitskosten, Transportaufwand sowie durch Defekte verursachte Folgekosten, wie Anbauteile in anderen Maßen etc., übernimmt die Syntace GmbH nicht. Darüber hinaus hat der Kunde auf jeden Fall die Arbeitskosten zu übernehmen, die im Fall der Reparatur oder des Ersatzes für die Demontage und spätere Montage des Rahmens und / oder der Komponenten notwendig sein sollten, falls die Ausführung dieser Arbeiten bei Syntace / Liteville beantragt wird. Auch wenn diese Serviceleistungen von einem Händler ausgeführt werden, hat der Kunde für die dadurch entstehenden Kosten aufzukommen.

7.4

Wird das zurückgesendete bzw. reklamierte Produkt ersetzt, oder der Kaufpreis zurückerstattet, geht das Produkt in das Eigentum der Syntace GmbH über.

7.5

Werden nicht fehlerhafte Bauteile eingesandt, werden diese lediglich auf Kosten des Käufers ersetzt. In einem solchen Fall wird sich die Syntace GmbH vor Ersatz der nicht fehlerhaften Bauteile mit dem Käufer in Verbindung setzen.
8. WAS IST VON DER GARANTIE AUSGENOMMEN?


8.1

Ausgenommen von der freiwilligen Herstellergarantie der Syntace GmbH sind:

8.1.1.

Schäden bei Wettkampfeinsätzen, wenn im Wettkampf die bestimmungsgemäße Benutzung nicht eingehalten wird und für Schäden die bei reinen Downhill Wettkämpfen entstehen grundsätzlich.

8.1.2.

Verschleißteile, sofern sie durch normale Abnutzung beschädigt sind

8.1.3.

Schäden durch Vernachlässigung, mangelnde Pflege und Wartung

8.1.4.

Schäden durch Sturz, Unfall, oder Uberbelastung durch zu große Beladung und höhere Gewalt

8.1.5.

Schäden durch unsachgemäße Montage und Einstellung, nicht fachgerechte oder missbräuchliche Bedienung, sowie durch Veränderung des Produktes (An- und Umbau von zusätzlichen Komponenten)

8.1.6.

für Produktfehler, die nach Gefahrübergang entstanden sind

8.1.7.

für Produkte, die im Verleih- und Mietbetrieb eingesetzt wurden

8.1.8.

bei Rahmensets nur auf die Rahmenbauteile, die im originalen Lieferumfang enthalten sind

8.1.9.

Farbveränderungen, verursacht durch Sonnen- oder Lichteinstrahlung oder Lackschäden durch Benutzung und Transport, wie beispielsweise Steinschläge und Kratzer

8.2

Allen Produkten der Syntace GmbH wird eine umfassende Betriebsanleitung beigefügt, schriftlich oder digital. Die darin oder am Produkt selbst angeführten Warnungen. Hinweise, Anweisungen, Drehmomente sowie Service- und Wartungsintervalle sind dringend zu befolgen, Folge- und Begleitschäden werden - soweit gesetzlich zu lässig - nicht gemäß der Garantie der Syntace GmbH ersetzt.

8.3

Im Interesse einer langen Lebensdauer und Haltbarkeit der Komponenten müssen die Montagevorschriften der Hersteller in dieser Anleitung genau eingehalten werden. Be Vichteinhaltung der Montage-Vorschriften erlischt die Garantie. Die in der Syntace-Betriebsanleitung skizzierten Prüfungen bzw. den unter Umständen empfohlenen, regelmäßigen Austausch sicherheitsrelevanter Bauteile wie Lenker usw. sind zu beachten.
9. WIE MACHE ICH EINEN GARANTIEANSPRUCH GELTEND?


Um Ihren Garantieanspruch innerhalb des Garantiezeitraums gegenüber der Syntace GmbH geltend zu machen, kontaktieren Sie entweder einen autorisierten Syntace-Fachhändler, den Syntace-Kundenservice oder den nationalen Syntace-Importeur